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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Verkauf von Gebrauchtwaren sowie für Umzugs-, Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsleistungen.

Stand: 18. August 2026

Inhalt

  1. Geltungsbereich, Anbieter
  2. Vertragsschluss beim Verkauf von Waren
  3. Vertragsschluss bei Dienstleistungen
  4. Preise, Umsatzsteuer
  5. Kostenvoranschlag, Mehraufwand
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Lieferung, Selbstabholung, Gefahrübergang
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Mitwirkungspflichten des Kunden
  10. Termine, Terminverschiebung, Stornierung
  11. Verwertung geräumter Gegenstände
  12. Gewährleistung beim Warenverkauf
  13. Mängelansprüche bei Dienstleistungen
  14. Haftung, Umzugsvertrag, Schadensanzeige
  15. Widerrufsrecht für Verbraucher
  16. Streitbeilegung
  17. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen

Gebrauchtwarenhandel Oleksandr Shvec
Inhaber: Oleksandr Shvec
Schiffenbergstraße 40, 35415 Pohlheim
Telefon: 0160 7742654
E-Mail: aleksandershvec@gmail.com

(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Website des Anbieters, über Online-Marktplätze (z. B. Kleinanzeigen), telefonisch, per E-Mail oder vor Ort geschlossen werden.

(2) Gegenstand der Verträge sind (a) der Verkauf gebrauchter Waren sowie (b) die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Umzüge, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Räumungen und damit zusammenhängende Transport- und Entsorgungsleistungen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsschluss beim Verkauf von Waren

(1) Die Darstellung von Waren auf der Website des Anbieters oder auf Online-Marktplätzen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.

(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er die Ware per E-Mail, Telefon, über das Nachrichtensystem des jeweiligen Marktplatzes oder über ein Bestellformular verbindlich anfragt bzw. bestellt.

(3) Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen, indem er eine Auftragsbestätigung in Textform versendet, die Ware ausliefert oder – bei Selbstabholung – die Ware übergibt. Nutzt der Kunde eine auf dem jeweiligen Marktplatz angebotene Sofortkauf- oder Zahlungsfunktion, kommt der Vertrag nach den Regeln des Marktplatzes zustande.

(4) Es handelt sich ganz überwiegend um Einzelstücke (Unikate). Der Anbieter behält sich vor, das Angebot nicht anzunehmen, wenn die Ware zwischenzeitlich verkauft wurde.

(5) Der Vertragstext wird vom Anbieter nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist nicht über die Website abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Vertragsschluss bei Dienstleistungen (Umzug, Entrümpelung, Haushaltsauflösung)

(1) Anfragen des Kunden über Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder Marktplatz sind unverbindlich.

(2) Der Anbieter erstellt in der Regel nach einer Besichtigung des Objekts oder auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag. Die erste Besichtigung ist für den Kunden kostenfrei und unverbindlich.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der dort genannten Frist – mangels Angabe innerhalb von 14 Tagen – in Text- oder Schriftform annimmt oder der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt.

(4) Angaben des Kunden zu Umfang, Menge, Zugänglichkeit, Etagen, Trageweg und Beschaffenheit des Räumungs- bzw. Umzugsguts sind Grundlage des Angebots. Erweisen sie sich als unzutreffend, gilt § 5 Abs. 3.

§ 4 Preise, Umsatzsteuer

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht gesondert ausgewiesen. Ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.

(2) Der Anbieter behält sich vor, die Preise anzupassen, wenn die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung entfallen. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

(3) Versand- und Transportkosten sind nicht im Warenpreis enthalten und werden gesondert ausgewiesen.

(4) Bei Dienstleistungen wird der Preis individuell nach Umfang, Aufwand und den Gegebenheiten vor Ort ermittelt und im Angebot als Festpreis ausgewiesen. Anfahrt sowie Entsorgungs-, Deponie- und Containerkosten sind im angebotenen Festpreis enthalten, soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

§ 5 Kostenvoranschlag, Mehraufwand

(1) Ein als „Festpreis“ oder „Pauschalpreis“ bezeichnetes Angebot ist verbindlich, soweit sich die tatsächlichen Verhältnisse mit den vom Kunden mitgeteilten bzw. bei der Besichtigung erkennbaren Verhältnissen decken.

(2) Ein Kostenvoranschlag ohne ausdrückliche Garantie ist unverbindlich (§ 650 BGB). Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, zeigt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich an.

(3) Mehraufwand, der auf unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden beruht (z. B. erheblich größere Mengen, verschlossene Nebenräume, Keller-, Dachboden- oder Garagenbestände, fehlende Halteverbotszone, nicht nutzbarer Aufzug, Sperrmüll oder Sondermüll in nicht angekündigtem Umfang), wird zusätzlich berechnet. Der Anbieter teilt dem Kunden den voraussichtlichen Mehraufwand vor Ausführung mit und rechnet ihn nach tatsächlichem Zeitaufwand zu einem zuvor mitgeteilten Stundensatz zuzüglich tatsächlich angefallener Entsorgungskosten ab. Der Kunde kann den Mehrauftrag ablehnen; in diesem Fall bleibt es beim ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Beim Warenverkauf stehen die auf der Website bzw. im Angebot genannten Zahlungsarten zur Verfügung, Vorkasse per Überweisung, Barzahlung bei Abholung bzw. bei Leistungserbringung sowie PayPal.

(2) Bei Dienstleistungen ist die Vergütung nach Abnahme der Leistung und Zugang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Barzahlung nach Leistungserbringung vor Ort ist möglich.

(3) Bei Aufträgen mit einem Wert über 1.000 EUR kann der Anbieter eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswerts verlangen.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB).

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Lieferung, Selbstabholung, Gefahrübergang

(1) Waren werden wahlweise versandt oder vom Kunden am Standort des Anbieters abgeholt. Abholtermine werden individuell vereinbart.

(2) Angegebene Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden über, auch beim Versendungskauf. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Dienstleistungen

(1) Der Kunde stellt sicher, dass:

  • die Räumlichkeiten am vereinbarten Termin frei zugänglich sind und Schlüssel bzw. eine bevollmächtigte Person zur Verfügung stehen;
  • erforderliche Halteverbotszonen, Parkgenehmigungen und Aufzugsreservierungen – soweit nicht ausdrücklich vom Anbieter übernommen – rechtzeitig beantragt werden;
  • Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Urkunden, Datenträger, persönliche Dokumente und sonstige Wertgegenstände vor Beginn der Arbeiten entfernt werden;
  • er den Anbieter vor Beginn über besonders wertvolle, zerbrechliche oder gefährliche Gegenstände sowie über Gefahr- und Sonderabfälle (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien, Altöl, Asbest, Batterien) informiert.

(2) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, über die zu räumenden bzw. zu entsorgenden Gegenstände zu verfügen. Rechte Dritter (z. B. Miteigentümer, Erben, Vermieter, Eigentumsvorbehalte, Leasing) stehen der Räumung nicht entgegen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Gegenstände, die nicht entsorgt oder mitgenommen werden sollen, sind vom Kunden vor Beginn der Arbeiten deutlich zu kennzeichnen oder in einem gesondert bezeichneten Bereich zu sichern. Ohne Kennzeichnung gelten sämtliche im Objekt befindlichen Gegenstände als zur Räumung freigegeben.

(4) Verletzt der Kunde diese Pflichten, haftet der Anbieter nicht für hieraus entstehende Schäden; § 14 bleibt unberührt.

§ 10 Termine, Terminverschiebung, Stornierung

(1) Termine werden individuell vereinbart. Kann ein Termin aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Unwetter, Verkehrsbehinderung, Krankheit, höhere Gewalt), nicht eingehalten werden, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, soweit § 14 nichts anderes bestimmt.

(2) Kündigt der Kunde einen Dienst- bzw. Werkvertrag vor Ausführungsbeginn, kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen (§ 648 BGB). Anstelle einer Einzelabrechnung kann der Anbieter pauschal berechnen:

  • bei Absage bis 7 Tage vor dem Termin: keine Kosten;
  • bei Absage 6 bis 2 Tage vor dem Termin: 15 % des Auftragswerts;
  • bei Absage ab 1 Tag vor dem Termin oder bei Nichtzugänglichkeit des Objekts am Termin: 30 % des Auftragswerts.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Kunden zum Widerruf nach § 15 bleibt unberührt und geht diesen Pauschalen vor.

§ 11 Verwertung geräumter Gegenstände, Wertanrechnung

(1) Soweit vereinbart, geht das Eigentum an den geräumten Gegenständen mit Beginn der Räumung auf den Anbieter über. Der Anbieter ist berechtigt, diese Gegenstände zu verwerten, zu verkaufen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

(2) Eine Anrechnung des Wertes verwertbarer Gegenstände auf den Auftragspreis erfolgt nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Die Bewertung erfolgt nach dem realistisch erzielbaren Verkaufserlös, nicht nach dem Neu- oder Liebhaberwert.

(3) Werden nach Abschluss der Arbeiten Wertgegenstände, Bargeld oder persönliche Unterlagen aufgefunden, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich und hält diese zur Abholung bereit.

(4) Die Entsorgung erfolgt über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe bzw. kommunale Annahmestellen nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

§ 12 Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Waren

(1) Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Verkauft werden ausschließlich gebrauchte Waren. Gebrauchsspuren, altersbedingte Abnutzung, Kratzer, Farbabweichungen und ähnliche Erscheinungen sind üblich und stellen keinen Mangel dar, soweit sie der Beschreibung und dem Alter der Ware entsprechen.

(2) Maßgeblich für die Beschaffenheit ist die konkrete Artikelbeschreibung einschließlich der Fotos sowie der bei Abholung vorgeführte Zustand.

(3) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung, sofern der Verbraucher hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart worden ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Andernfalls gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es stets bei den gesetzlichen Fristen.

(4) Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Waren ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen eines Mangels, die Übernahme einer Garantie oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

§ 13 Mängelansprüche bei Dienstleistungen

(1) Auf Werkleistungen (z. B. Entrümpelung, Räumung) finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen; die Abnahme erfolgt üblicherweise durch gemeinsame Begehung.

(2) Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme zu rügen. Ist der Kunde Unternehmer, sind Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, in Textform anzuzeigen.

(3) Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

§ 14 Haftung, Umzugsvertrag, Schadensanzeige

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Umzugsverträge mit Verbrauchern gelten ergänzend die §§ 451 ff. HGB. Die Haftung des Anbieters für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist danach auf 620 EUR je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird, begrenzt (§ 451e HGB). Weitergehender Versicherungsschutz kann gegen Aufpreis vereinbart werden; der Anbieter weist den Kunden hierauf hin.

(4) Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind spätestens bei Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen (§ 451f HGB). Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Haftung, sofern der Anbieter den Schaden nicht zu vertreten hat.

(5) Für Gegenstände nach § 9 Abs. 1 (Bargeld, Schmuck, Urkunden, Datenträger, sonstige Wertgegenstände), die der Kunde entgegen seiner Pflicht nicht entfernt oder nicht angezeigt hat, wird keine Haftung übernommen.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen – dazu zählt insbesondere ein Vertragsschluss in der Wohnung des Kunden nach einer Besichtigung – ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieses Vertrages ist.

(3) Wünscht der Kunde eine Ausführung der Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist hierfür sein ausdrückliches Verlangen in Textform erforderlich. In diesem Fall schuldet er bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 16 Streitbeilegung

(1) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).

(2) Die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; eine Verlinkung erfolgt daher nicht mehr.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 18. August 2026

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